A6, Instandsetzung der alten Waschmühltalbrücke

Ausführungsort:

A6 Waschmühltalbrücke bei Kaiserslautern

Auftraggeber:

LBM Kaiserslautern

Architekt/Ing.büro:

N.N.

Zeitraum:

2015 – 2017

Zwischen der Anschlussstelle Kaiserslautern-West und dem Autobahndreieck Kaiserslautern soll die BAB A6 von vier auf sechs Fahrstreifen (plus zwei Standstreifen) ausgebaut werden. Die Verbreiterung erfolgt in Anhängigkeit von der Verkehrsführung in mehreren Bauphasen. Im Bereich der bestehenden Waschmühltalbrücke werden die Richtungsfahrbahnen Saarbrücken und Mannheim bislang auf zwei getrennten Bogenreihen, die einem lichten Abstand zueinander von 4,00 m aufweisen, über das Waschmühltal geführt.

Im Zuge des Ausbaus wird nun die Richtungsfahrbahn Saarbrücken auf ein neues Brückenbauwerk umgelegt, das nördlich neben der vorhandenen Waschmühltalbrücke bereits errichtet wurde. Die Richtungsfahrbahn Mannheim liegt zukünftig auf den beiden vorhandenen Bogenreihen. Hierzu wird eine neue Stahlbetonfahrbahnplatte erforderlich, die auf den Bestandbögen aufliegt und diese miteinander koppelt. Im gesamten Bauwerksbereich ist über dem Stampfbeton der Kämpfer bzw. über den Stahlbetonplatten im Bereich der Pfeilerfugen und der Widerlagerdecke eine ca. 28 cm dicke Fahrbahnplatte aus Stahlbeton vorhanden. Diese wurde im Zuge einer Instandsetzung der Fahrbahnoberseite im Jahr 2002 zwischen den Kappen eingebaut. Die Pfeiler sind bis zu 32,00 m hoch und weisen am Fuß eine Breite von 8,50 m auf. In jedem Pfeiler befindet sich ein runder Schacht mit einem Durchmesser von 75 cm.

Die neue Fahrbahnplatte liegt im Brückenbereich flächig auf beiden Bestandsbauwerken auf. Bis auf den Festpunkt in der Mitte des nördlichen Teilbauwerks und die Querfesthaltung in den Widerlagerachsen ist die Fahrbahnplatte schwimmend auf einer Gleitfläche aufgelagert. Die Herstellung der Fahrbahnplatte erfolgt gemäß den Ausführungsplänen in 8 Betonierabschnitten. Die Arbeitsfugen an den Abschnittsgrenzen sind in der Fahrbahnplatte rau auszubilden, sodass eine monolithische Platte erstellt wird. Die Fahrbahnplatte wird mit einer Länge zwischen den Übergangskonstruktionen von ca. 230,00 m und einer konstanten Breite von 21,15 m ausgeführt, und weist eine in Querrichtung veränderlichen Dicke zwischen 40 cm und 84 cm auf. Auf den 8,50 m breiten Bestandsbogenreihen ist die Platte in vertikale Richtung elastisch gebettet. Der 4,00 m breite Zwischenraum zwischen den Bestandsbauwerken wird von der Fahrbahnplatte frei überspannt. Dort wird die Platte auf einer Dicke von 40 cm verjüngt, um durch die reduzierte Steifigkeit Spannungen in Querrichtung aus unterschiedlichen Verformungen der Stützungen zu verringern.

Nach dem Abbruch der vorhandenen Fahrbahnplatte und Kappen, bis auf die Oberkante des Füllbetons und der Gesimssteine, wird zunächst eine unbewehrte Betonausgleichsschicht eingebaut. Mit dieser Ausgleichsschicht wird eine ebene Fläche geschaffen, die in Querrichtung horizontal und in Längsrichtung entsprechend dem geplanten Längsgefälle geneigt ist. Auf dieser Ausgleichsschicht wird eine Feinbetonschicht mit hohen Ebenheitsanforderungen aufgebracht. Auf diese Oberfläche wird eine Gleitfolie aufgebracht. Lediglich im Bereich der inneren Bogenränder werden wegen der dort lokal auftretenden Pressungsspitzen Streifengleitlager mit einer höheren zulässigen Druckspannung angeordnet. Dieses Streifengleitlager wird mit einem Abstand von 40 cm zum Brückenrand verlegt, um eine Überlastung des unmittelbaren Bogenrandes zu vermeiden. Eine unplanmäßige Auflagerung der Fahrbahnplatte auf dem Bogenrand wird durch das Einlegen einer Weichstoffplatte aus Zellkautschuk ausgeschlossen. Auf der verlegten Gleitfolie wird unmittelbar nach Einbau als Schutz gegen mechanische Beschädigungen zunächst eine dünne unbewehrte Betonschicht aufgebracht. Dann wird die neue Stahlbetonplatte aufbetoniert. In der Seitenansicht der Brücke werden die zwischen Bestand und neuer Fahrbahnplatte angeordneten Ausgleichs- und Gleitschichten durch neue Gesimskappen verdeckt. Die Kappenbalken stehen seitlich 15 cm über das bestehende Sandsteingesims über. Zwischen den Wartungswegen und der Fahrbahn werden auf den Brückenkappen Schutzeinrichtungen angeordnet. Der seitliche Brückenabschluss erfolgt mit einem Stahlholmgeländer.